Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

gerne übersenden wir Ihnen eine Kopie. Wenden Sie sich bitte an info@pack-trans.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
(Stand 01.01.2005)

Pack-Trans GmbH

§1  Sofern nicht andere Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind, gelten für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Geschäftsabschlüsse die nachstehenden Bedingungen. Diese AGB können nicht wirksam abgeändert werden.

§2  Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtswirksames Vertragsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn wir den uns erteilten Auftrag schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt auch für mündliche oder fernmündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu bestehenden Verträgen. Sofern wir die vom Auftraggeber gewünschte Leistung ohne vorherige schriftliche Bestätigung erbringen, gilt die gleichzeitig übermittelte oder der entsprechende Lieferschein als Annahme des erteilten Auftrages.

§3  Getauscht werden nur Pool-Gitterboxpaletten und Pool-Euroflachpaletten nach UIC-Norm

§4  Unsere Tauschgebühren sind bei Übernahme des Leergutes fällig. Bei Zustellung kommen zusätzlich noch die anteiligen Frachtkosten hinzu , die separat vereinbart werden. In den Tauschgebühren ist die kostenlose Abholung Ihrer Freistellung enthalten.

§5  Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Nach Ablauf des benannten Liefer- bzw. Leistungstermins ist der Vertragspartner berechtigt uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf er berechtigt ist, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht entfällt, sofern Ihm innerhalb der Nachfrist mitgeteilt wird, daß die zu liefernde Ware versandbereit ist.  Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung bzw. Leistung sind ausgeschlossen, sofern der Käufer nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§6  Die Freistellmengen sollten i.d.R. mindestens 26 Gitter oder mindestens 250 Europaletten betragen. Ein geringere Menge bedarf einer gesonderten Absprache. Bei Freistellungen im Ausland ist ebenfalls eine Absprache nötig. Die Kosten für Kleinmengenabholungen/-anlieferungen lt gültiger Preisliste

§7  Für Umbuchungen von Gitterboxen und/oder Europaletten berechnen wir ebenfalls Tauschgebühren.

§8  Der Palettentausch muß Zug um Zug erfolgen.

§9  Ein Guthaben Ihrerseits kann jederzeit bei uns abgerufen werden.

§10 Erfolgen in einem Monat überhaupt keine Tauschvorgänge, so wird am Monatsultimo eine Verzögerungsgebühr für den Vormonatssaldo fällig. Verzögerungsgebühr pro Euro- und/oder Gitterboxpalette und Monat lt. gültiger Preisliste

§11 Bei Abholungen durch Sie ist darauf zu achten, daß nur tauschfähige, der Norm entsprechende Paletten übernommen werden. spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§12 Wir empfehlen Ihnen eine Abholung auf jeden Fall zu avisieren, da Kosten für Fehlfahrten und / oder Wartezeiten von uns  nicht übernommen werden

§13 Ihnen wird monatlich ein Auszug des Palettenkontos übersandt. Dieser ist innerhalb von 10 Tagen nach Druckdatum  abzustimmen und evtl. Differenzen sind uns schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.

§14 Mietpaletten/-gitterboxen bleiben unser Eigentum. Zurückgenommen werden nur tauschfähige Gitterbox- bzw. Flachpaletten.

§15 Ein Abkauf der Paletten/Gitterboxen ab Konto ist nach Absprache möglich. Es wird der jeweilige Tagespreis berechnet. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum

§16 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

§17 Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MWSt.

§18 Wir schließen die ADSp aus.

§19 Sämtliche Vertragsbeziehungen der Pack-Trans unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Selb. Gerichtsstand ist Wunsiedel, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

§20 Sollte eine der in den AGB’s enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der  übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vertragsverhältnisse der Pack-Trans. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Pack-Trans diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§21

a) Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilw. zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt von uns eine Erklärung zu verlangen ob wir am Vertrag festhalten und innerhalb angemessener Frist liefern können oder ob wir vom Vertrag zurücktreten

b)   Die Pack-Trans ist unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechtes berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner gegen seine Pflichten hinsichtlich des Vorbehaltsgutes verstößt oder Vergleichs- oder Konkursanträge über das Vermögen des Vertragspartners gestellt werden, bzw.Vollstreckungsmaßnahmen Dritter die Kaufpreisforderung der Pack-Trans gefährden.

§22 Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses haften wir nicht für Mängelfolgeschäden und sonstige Schäden, die unserem Vertragspartner aufgrund nur leicht fahrlässiger Vertragsverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen entstehen

§23 Für unseren Geschäftszweig Stapler-Service gelten die Kfz-Reparaturbedingungen des Zentralverbandes des Kfz-Handwerks, Bonn neueste Fassung.